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   BSG, 26.03.1963 - 3 RK 103/59   

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https://dejure.org/1963,2296
BSG, 26.03.1963 - 3 RK 103/59 (https://dejure.org/1963,2296)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1963 - 3 RK 103/59 (https://dejure.org/1963,2296)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1963 - 3 RK 103/59 (https://dejure.org/1963,2296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankengeld; Maßgeblicher Grundlohn bei der Berechnung des Krankengeldes; Anwendbarkeit von neuen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung bei bereits eingetretenen Versicherungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 25
  • DB 1963, 936
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 63/61

    Die Neuregelung über die grundsätzlich unbegrenzte Gewährung von Krankengeld (und

    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 3 RK 103/59
    Der Senat hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der Frage befaßt, welchen Einfluß Änderungen der Lohnhöhe oder Änderung der gesetzlichen Vorschriften über die Dauer des Krankengeldes auf "schwebende Versicherungsfälle" haben (BSG 5, 283 ff - "gleitendes Krankengeld" - und BSG 16, 177 - Anwendung des neuen Leistungsrechts auf Ansprüche bereits ausgesteuerter Versicherter -).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 26/91

    Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs

    Krankengeld ist eine laufende Geldleistung, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt ist, denn sie hat Lohnersatzfunktion (BSGE 19, 25, 27 = SozR Nr. 5 zu § 580 RVO; BSGE 36, 59, 61 = SozR Nr. 3 zu § 193 RVO; BSGE 43, 86, 89 = SozR 2200 § 192 Nr. 18).
  • LSG Brandenburg, 12.03.2004 - L 4 KR 9/02

    Anspruch auf höheres Krankengeld ; Zulässigkeit einer kombinierten

    Das Bundessozialgericht (BSGE 19, 25) hat es für maßgeblich gehalten, ob das die Änderung herbeiführende Gesetz nach seinem Sinn und Zweck diese schwebenden Verfahren erfassen will.

    Das Sozialgericht hat sich dieser Ansicht angeschlossen und sich im Übrigen, allerdings zu Unrecht, auf die Rechtsprechung des BSG in BSGE 19, 25 berufen.

  • BSG, 13.07.1977 - 3 RK 22/76

    Erhöhung von Krankengeld entsprechend der Erhöhung der

    Hinsichtlich des 2. Einkommensgrenzengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1070) habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 26. März 1963 (BSGE 19, 25) zwar angenommen, eine solche Anordnung ergebe sich aus dem Sinn und Zweck der durch dieses Gesetz vorgenommenen Anpassung an das Lohn- und Preisgefüge.

    Damit weicht der Senat nicht von seiner Entscheidung vom 26. März 1963 in BSGE 19, 25, 26, ab.

  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 22/78

    Krankengeld - Berechnung - Leistungsbemessungsgrenze - Eintritt der

    Dazu ist in dem Urteil des Senats vom 13. Juli 1977 ausgeführt worden, daß die Änderungen der Leistungsbemessungsgrenze wie Rechtsänderungen zu betrachten sind und Rechtsänderungen für bereits laufende Leistungsfälle nur Bedeutung gewinnen, wenn und soweit - 8 das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht° Zugleich ergibt sich aus diesem Urteil, daß auf das vom Kläger genannte Urteil des Senats vom 26. März 1963 (BSGE 19, 25) seit dem am 1" Oktober 1974 erfolgten Inkrafttreten der Anpassungsvorschrift des 5 182 Abs. 8 RVO nicht mehr zurückgegriffen werden kann.
  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 48/66
    war dieser Verweatunssekt"geei net, die Vergabrung zu unreabrechen, Nach 5- 299 BGB, der entsprebhénd im offentlachen Recht anzuwenden ist (vgl BSG 19, 25, 755 :SczR 165/177; Nr° 6 zu 5 29 RVQ), kann der Forderungsberecht1gte die Foxderung durch Klageerhebung oder durch eine der Klaseerhebur gleichgestellte .Handlung unterbrechen° An die Stelle"31ner Klage des Versiche rungstragers oder der Zustellung eines Zahlungsbefehls tritt hier das dem Versionerunqsurage gege nene Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen e3ne n Schuldner, der seiner Hoheitsbefugnis unterworfen ist Das ist der Verwaltungsakt der als Einzugsstelle tätigen Kranke Rasse in Gestalt des Bei tragsbescheides° Eine Klage, äié h:" 5 209 BGB eine Unterbrechung der Verjährung nach sich ziehe würde, kann ein Versicherungsträger hier nicht erheben,-Es würde hierfür das Rechtsschutzinteresse fehlen, weil er ägn streitige Rechtsverhältnis durch einen Verwaltungsäkt rege? kann (BSG5, 156; 6, 97; Urteil dee-Senatsvom'2oa'Janaar' 1970; 5 BK 69/69, das Veröffentlichung vorgesehen ist)" zur.
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